Neue EU-Fluggastrechte: Was sich 2027 ändert – und was bis dahin gilt

Reiseregeln · 3 Min.

Neue EU-Fluggastrechte: Was sich 2027 ändert – und was bis dahin gilt

Die Verordnung (EU) 2026/2202 wurde am 2. Oktober 2026 veröffentlicht, tritt am 22. Oktober 2026 in Kraft und gilt ab dem 23. Oktober 2027. Was sich bei Entschädigung, Gepäck und No-Show ändert – und warum bis dahin die heutigen Regeln gelten.

2026-10-16

Bild: Rafael Rodrigues / Pexels · Pexels License

Die EU-Fluggastrechte werden zum ersten Mal seit zwanzig Jahren überarbeitet. Viele Berichte erwecken den Eindruck, es ändere sich „ab sofort“ etwas. Hier steht, was das beschlossene Gesetz tatsächlich sagt – und vor allem, ab wann.

Drei Daten, die man nicht verwechseln sollte

Veröffentlichung – 2. Oktober 2026: Die Verordnung (EU) 2026/2202 wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Inkrafttreten – 22. Oktober 2026: Am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung wird die Verordnung Teil des EU-Rechts.

Geltungsbeginn – 23. Oktober 2027: Zwölf Monate nach dem Inkrafttreten gelten die neuen Regeln tatsächlich für Flüge.

Das Wichtigste: Bis zum 23. Oktober 2027 gelten die heutigen Regeln. Bei Verspätung oder Annullierung heute gelten die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs.

Entschädigung – was bleibt und was klarer wird (ab 23. Oktober 2027)

Die Beträge bleiben: 250 € für Strecken bis 1.500 km; 400 € für innereuropäische Strecken über 1.500 km und für andere Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km; 600 € für alle übrigen Strecken.

Eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch. Heute beruht das auf Urteilen, ab 2027 steht es in der Verordnung selbst.

Bei Strecken über 3.500 km darf die Airline die 600 € um 50 % kürzen, wenn die Ankunft höchstens vier Stunden später als geplant erfolgt – auch dann, wenn sie eine spätere Umbuchung anbietet und die Ankunft trotzdem innerhalb von vier Stunden liegt.

Außergewöhnliche Umstände, die die Airline von der Entschädigung befreien, werden in der Verordnung in einer Liste festgelegt. Das soll Streitfälle verringern.

Information innerhalb von 96 Stunden

Steht dir eine Entschädigung zu, muss die Airline dich innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise elektronisch und auf einem dauerhaften Datenträger über dein Recht und das Verfahren informieren. Du musst es nicht selbst herausfinden.

Umbuchung: wenn binnen drei Stunden kein Angebot kommt

Wenn du weiterreisen möchtest und die Airline innerhalb von drei Stunden keine Umbuchung zu vergleichbaren Bedingungen anbietet, kannst du sie selbst organisieren – du musst die Airline darüber informieren. Notwendige, angemessene Kosten werden bis zu 400 % des Ticketpreises erstattet.

No-Show: Der Rückflug bleibt

Der Rückflug darf nicht verweigert werden, weil du den Hinflug derselben Buchung nicht angetreten hast. Eine Gebühr dafür ist nicht erlaubt.

Persönlicher Gegenstand und Handgepäck – genau genommen

Die Verordnung unterscheidet zwei Dinge. Persönlicher Gegenstand: höchstens 40 × 30 × 15 cm, oder er passt unter den Vordersitz. Die Airline muss ihn ohne Aufpreis in der Kabine erlauben.

Handgepäck, zum Beispiel ein Trolley: Die Airline muss es je nach Kabinenkapazität zulassen. Die Verordnung schreibt nicht vor, dass es kostenlos ist. Tarife mit Handgepäck müssen vor Beginn der Buchung standardmäßig angezeigt werden; günstigere Tarife ohne Handgepäck bleiben möglich.

Wenn Sicherheits- oder Kapazitätsgründe oder ein Flugzeugwechsel die Mitnahme in der Kabine verhindern, kommt das Gepäck ohne Aufpreis in den Frachtraum.

Was du jetzt tun kannst

Bei Verspätungen oder Annullierungen heute nach den geltenden Regeln Entschädigung verlangen. Für Flüge ab dem 23. Oktober 2027 gelten die neuen Regeln. Den vollständigen Text findest du auf EUR-Lex: Verordnung (EU) 2026/2202.

Dieser Artikel dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung.

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