2026-10-16
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Die Verordnung (EU) 2026/2202 ist im Amtsblatt der Europäischen Union erschienen. Sie ändert die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über die Fluggastrechte. Drei Daten sollte man auseinanderhalten.
Veröffentlichung: 2. Oktober 2026 im Amtsblatt der EU. Inkrafttreten: 22. Oktober 2026, am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung – ab dann ist die Verordnung Teil des EU-Rechts. Geltungsbeginn: 23. Oktober 2027 – laut Verordnung gelten die neuen Regeln zwölf Monate nach dem Inkrafttreten. Bis zum 23. Oktober 2027 gelten für alle Flüge die heutigen Regeln.
Entschädigung ab 23. Oktober 2027: 250 € für Strecken bis 1.500 km; 400 € für innereuropäische Strecken über 1.500 km und andere Strecken zwischen 1.500 und 3.500 km; 600 € für alle übrigen Strecken. Eine Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden begründet einen Entschädigungsanspruch.
Steht Reisenden eine Entschädigung zu, muss die Airline sie innerhalb von 96 Stunden nach Reiseende elektronisch darüber und über das Verfahren informieren. Der Rückflug darf nicht verweigert werden, weil der Hinflug nicht angetreten wurde. Bietet die Airline binnen drei Stunden keine geeignete Umbuchung an, können Reisende sie selbst organisieren; notwendige, angemessene Kosten werden bis zu 400 % des Ticketpreises erstattet.
Unser ausführlicher Ratgeber im Magazin: „Neue EU-Fluggastrechte: Was sich 2027 ändert – und was bis dahin gilt“. Diese Meldung dient nur der Information und ist keine Rechtsberatung.



